- Unsere Schule ist eine temporäre Lebens- und Lerngemeinschaft, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Werte und Kompetenzen zu vermitteln.
- Jeder soll sich bei uns sicher und wohl fühlen und sich positiv in die Gemeinschaft einbringen.
- Ziel ist es, eine verantwortungs- und vertrauensvolle Umgebung zu schaffen und zu erhalten, in der jeder aufgeschlossen, mutig und nachhaltig lernen, Neues entdecken und sich ganzheitlich entfalten kann.
- Unser Schulalltag ist durch einen respektvollen Umgang miteinander, gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft gekennzeichnet.
- Unsere Hausordnung unterstützt uns dabei, unsere Aufgaben und Pflichten wahr zunehmen und unsere Ziele zu erreichen. Sie gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sowie alle Besucher verbindlich.
- Über Ausnahmen von dieser Hausordnung aus gegebenen Anlässen entscheidet die Schulleitung.
Allgemeines Verhalten in der Schule
- Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule, um zu lernen und ausgebildet zu werden. Dieser Prozess kann nur erfolgreich sein, wenn sie selbst einen großen Teil dazu beitragen. Dazu müssen sie aktiv im Unterricht eine störungsfreie, angenehme, offene Lernsituation schaffen, die Rücksichtnahme der Einzelnen und des Einzelnen auf das Wohl der Lerngruppe verlangt. Die Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert, sich aktiv und engagiert am Unterricht und dem allgemeinen Schulleben zu beteiligen, ihre Aufgaben gewissenhaft und zuverlässig zu erledigen und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler nach Kräften zu unterstützen.
- In der Regel wird in den Pausen gegessen und getrunken. Bei Bedarf oder einem starken Durstgefühl darf auf Nachfrage beim Lehrer im Unterricht getrunken werden. Im Unterricht wird kein Bonbon gelutscht oder Kaugummi gekaut.
- Während des Unterrichts tragen die Schülerinnen und Schüler eine angemessene, saubere und nicht anstößige Kleidung.
Im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme und zur Vermeidung von Störungen im Schulalltag gelten folgende Regeln:
Sicherheit
- In der Schule wird nicht gerannt; auf den Gängen wird sich ruhig verhalten. Dies gilt insbesondere vor den Klausurräumen.
- Es wird keine Gewalt und sprachliche Aggression angewendet. Das Werfen von Gegenständen im Haus und auf dem Schulgelände (z.B. Schneebälle, Tennisbälle) ist untersagt.
- Innerhalb der ausgewiesenen Spielzonen auf dem Schulhof ist das Spielen mit weichen Bällen (z.B. Tennisbälle bei Tischtennisplatten) erlaubt.
- Vor dem Unterricht und nach den Pausen sollen sich die Schülerinnen und Schüler vor den Räumen so verhalten, dass niemand gestört und behindert wird.
- Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II können sich in ihren Freistunden und Pausen in der Cafeteria oder im Vorraum am Oberstufeneingang aufhalten. Sie achten darauf, dass der Unterricht in den angrenzenden Räumen nicht gestört wird. Der Aufenthalt in den Gängen oder im PZ ist nicht gestattet.
- Besucherinnen und Besucher der Schule melden sich unverzüglich im Sekretariat an.
Eigentum
- Auf dem gesamten Gelände ist das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen strikt verboten. Hierzu gehören auch Attrappen jeglicher Art.
- Multimediageräte dürfen im Unterricht nur mit Erlaubnis der entsprechenden Lehrkraft genutzt werden.
- Das Mitbringen, Erstellen, Vertreiben und Entgegennehmen von Datenträgern mit verfassungsfeindlichen, menschenverachtenden, pornographischen, gewaltverherrlichenden oder ähnlichen Inhalten ist untersagt. Die Nutzung des Internets bzw. der Internetseiten des Gymnasiums zur Verbreitung oben genannter Inhalte, illegaler Inhalte (Raubkopien o.ä.) oder schadhafter Software (z.B.: Trojaner oder Viren) ist nicht gestattet.
- Der pflegliche Umgang mit dem Mobiliar und den elektronischen Geräten der Schule wird von allen gewährleistet. Wer Mobiliar, Wände oder Toiletteneinrichtungen beschmiert oder mutwillig beschädigt, wird zur Verantwortung gezogen. Die Kosten einer Reinigung oder eines Neukaufs tragen die verursachenden Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern.
- In den Pausen achten die Schülerinnen und Schüler auf ihre Schultaschen und Bücher und beschädigen nicht Gegenstände von Mitschülerinnen und Mitschülern. Die Schülerinnen und Schüler sind für ihr Eigentum selbst verantwortlich und können im Falle eines Verlustes nicht mit Schadensersatz seitens der Schule rechnen.
- Die Bücher sind Eigentum der Stadt; sie sollen pfleglich behandelt und mit einem Umschlag versehen werden. Ein Verlust oder eine Beschädigung müssen ersetzt werden.
Regelungen für den Schulbeginn
- Die Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad oder dem Auto zur Schule kommen, stellen ihre Fahrzeuge so ab, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden und die Feuerwehrzufahrt nicht versperrt wird. Dies gilt auch für Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen. Bushaltestellen sind gemäß der Straßenverkehrsordnung keine Kurzzeitparkplätze zum Herauslassen der Kinder. Die Einfahrten zu den Parkplätzen neben der Turnhalle sind freizuhalten. Fahrräder sind entweder innerhalb der für sie gekennzeichneten Flächen auf dem Schulhof oder im Fahrradkeller abzustellen. Das Radfahren auf dem Schulhof ist untersagt. Für die Autos bestehen Parkmöglichkeiten neben der Turnhalle. Die Reihe direkt an der Turnhalle ist Lehrern und Gästen vorbehalten.
- Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I halten sich bis zum ersten Gong um 7.55 Uhr auf dem Schulhof 1 auf. Die Frühaufsicht entscheidet, ob sich die Schülerinnen und Schüler bei Regenwetter und sehr großer Kälte auch in der Schulstraße unterstellen können. Für die Oberstufenschülerinnen und -schüler besteht die Möglichkeit, sich in der Zeit bis zum ersten Gong im Oberstufeneingangsbereich aufzuhalten. Direkt nach dem ersten Gong begeben sich alle Schülerinnen und Schüler auf den Weg zu ihrem Unterrichtsraum, damit der Unterricht pünktlich mit dem zweiten Gong beginnen kann.
Regelungen für die Pausen
- In den kleinen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen auf oder gehen zu ihren Fachräumen. In beiden Fällen ist es wichtig, dass niemand rennt oder tobt. Jeder verhält sich ruhig und umsichtig. Der Tafeldienst säubert in dieser Zeit die Tafel, die Schülerinnen und Schüler packen ihre Unterlagen für die vorangegangene Stunde ein und legen die für die kommende Unterrichtsstunde auf den Tisch.
- In den großen Pausen gehen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ruhig auf direktem Weg durch den Haupt- oder Hintereingang auf den Schulhof. Die Unterrichtsräume werden durch die Lehrkräfte abgeschlossen.
- Nicht zum Schulhof gehören: Der Bereich hinter der Turnhalle, die Anpflanzungen, der Fahrradkeller, der Fahrradabstellbereich, der Außenbereich vor den naturwissenschaftlichen Fachräumen und dem Kunstraum, und der Wald. Hier ist der Aufenthalt untersagt.
- Auf dem Rasen darf gespielt werden. Beim Spielen auf dem Schulhof muss darauf geachtet werden, dass niemand gefährdet wird, deswegen können nur weiche Bälle verwendet werden.
- Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Mittagspausen nur mit Genehmigung verlassen.
- Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen sich im Bereich vor den Musikräumen und in der Cafeteria aufhalten.
- In den Regen- und Kältepausen gelten diese Regelungen.
Sauberkeit
- Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind für die Sauberkeit ihrer Umwelt und ihrer Schule verantwortlich und tragen die Versäumnisse aller Mitglieder mit. Den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II sowie den Lehrerinnen und Lehrern kommt dabei eine besondere Vorbildrolle gegenüber den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I zu.
- Es gilt, dass die Verursacherinnen und Verursacher den von ihnen erzeugten Müll selbst entsorgen. Darüber hinaus ist jede Klasse für die Sauberkeit ihres Flurbereichs verantwortlich.
Verbot von Rauchen und Alkohol
- Das Rauchen sowie der Besitz und Konsum von Drogen, auch von Alkohol, ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dies gilt für Lehrer, Eltern und Schülerinnen und Schüler sowie für Besucher.
|