Mittelstufe
Allgemeines zur Mittelstufe
Die Mittelstufe umfasst die Jahrgänge 7 bis 10. Sie ist nach der Erprobungsstufe der zweite Abschnitt der Sekundarstufe 1.
Das Ziel der Mittelstufe ist es, allen Schülerinnen und Schülern nach erfolgreichem Durchlaufen der Erprobungsstufe (Stufen 5 und 6) eine weiterhin gelingende Schullaufbahn zu ermöglichen, sodass einerseits die gesetzten Lernziele erreicht werden und andererseits die persönlichen Lern- und Entwicklungsbedürfnissen in einer Phase einschneidender Veränderungen Berücksichtigung finden.
Die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Mittelstufe knüpft an die Erfahrungen und Ergebnisse der Erprobungsstufe an und will im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben des Schulministeriums NRW und dem Schulprogramm des Willibrord-Gymnasiums die Schülerinnen und Schüler zu einer mündigen Gestaltung des Lebens in einer demokratisch verfassten Gesellschaft befähigen. Identitätsentwicklung, die Erziehung zur Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit, zu einem selbstbewussten, engagierten, eigenverantwortlichen Handeln sind Schwerpunkte der Mittelstufenarbeit am Willibrord-Gymnasium.
Der Unterricht in der Mittelstufe ist darauf ausgerichtet, den Schülerinnen und Schülern sowohl die methodischen und inhaltlichen Grundlagen zu vermitteln als auch in ihr/ihm die sozialen Kompetenzen auszubilden, die ihm ein erfolgreiches Arbeiten in der Oberstufe ermöglichen und ihm eine solide Grundlage für eine Hochschul- und/oder Berufsausbildung bieten.
Die Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler wird von der Mittelstufenkoordinatorin begleitet. Sie berät Schülerinnen und Schüler, Eltern, Fachlehrerinnen und Fachlehrer und Klassenlehrerteams.
Wahlpflichtunterricht
Ab Klasse 7: Die Wahl der zweiten Fremdsprache (WPI)
Mit Eintritt in die Mittelstufe beginnen alle Schülerinnen und Schüler mit dem Erlernen der zweiten Fremdsprache ab Klasse 7. Es stehen für den Wahlpflichtbereich I Französisch und Latein zur Auswahl. Die gewählte zweite Fremdsprache wird bis zum Ende der Sekundarstufe I (Klasse 10) verpflichtend fortgeführt. Der Unterricht in der zweiten Fremdsprache erfolgt nicht im Klassenverband, sondern in Kursen. Bereits im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 wählen die Schülerinnen und Schüler ihre zweite Fremdsprache. Weitere Informationen zu den einzelnen Fächern und zum Wahlverfahren finden Sie hier. Ab Klasse 9: Die Wahl des Differenzierungsfach (WPII)
Im Unterschied zum Pflichtunterricht, in dem alle Schülerinnen und Schüler eine breite Fächererfahrung sammeln und gleichwertige Voraussetzungen für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe geschaffen werden, sollen die Differenzierungsfächer im Wahlpflichtunterricht II den Schülerinnen und Schülern eine Schwerpunktsetzung ermöglichen, die ihren Interessen und Neigungen entspricht und die ggf. ihre Fächerwahl in der Oberstufe erleichtert. Dieses kann durch das Erlernen einer dritten Fremdsprache geschehen, durch Belegung eines Kurses im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen, gesellschaftswissenschaftlichen Bereich oder eines bilingualen Sachfachkurses. Es stehen für den Wahlpflichtbereich II die Fächer Russisch, Informatik, Geschichte-Politik, Biochemie und Bilingual – Geschichte und Biologie auf Englisch zur Wahl. Bereits im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 wählen die Schülerinnen und Schüler ihr Differenzierungsfach. Weitere Informationen zu den einzelnen Fächern und zum Wahlverfahren finden Sie hier. |
Eine Übersicht zu der Anzahl und Dauer von Klassenarbeiten in der Sekundarstufe 1 finden Sie hier.
Versetzungsbestimmungen in der Mittelstufe
Die Versetzung von Schülerinnen und Schülern, die das Gymnasium besuchen, wird durch den § 27 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO–S I) geregelt. Sehen Sie hier eine Übersicht zu den Versetzungsregelungen am Gymnasium.
Ab Klasse 7 kann ein(e) nicht versetzte(r) Schüler(in) eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden (siehe §23 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO–S I). Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Notengebung, Zeugnissen, Versetzung und zur Nachprüfung stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Berechtigung und Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I des G9 – Gymnasiums
Am Gymnasium können neben dem Abitur und dem schulischen Teil der Fachhochschulreife folgende Schulabschlüsse erworben werden:
Am Ende der Klasse 9:
- der Erste Schulabschluss (früher: Abschluss gemäß Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
Am Ende der Klasse 10:
- der Erweiterte Erste Schulabschluss (früher: Abschluss gemäß Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder
- der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des Beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg mit der Versetzung in die Einführungsphase (Jahrgangstufe 11)
Weitere Informationen zu Berechtigungen, Abschlüssen und Anschlüssen am G9-Gymnasium findet Sie hier.
Für eventuelle Rückfragen bzw. eine Beratung zur Schullaufbahn kann jederzeit über das Sekretariat ein Termin bei der Mittelstufenkoordinatorin vereinbart werden.
VERgleichsArbeiten (VERA-8)
Zu Beginn des zweiten Halbjahres finden jährlich in der Jahrgangsstufe 8 im Rahmen von VERgleichsArbeiten (VERA-8) landesweite Tests in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik statt. Es wird untersucht, über welche fachspezifischen Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler zum Testzeitpunkt verfügen.
Die Schüler(innen) und Eltern bekommen im Anschluss an die Auswertung die jeweiligen individuellen Ergebnisse schriftlich mitgeteilt.
Wichtig ist, dass die Ergebnisse der VERA-8 durch die Lehrkräfte nicht benotet und nicht zur Leistungsbewertung herangezogen werden. Die Ergebnisse sind ein wichtiges Diagnoseinstrument können von den Lehrkräften und den Fachschaften mit den Vorgaben der Schulinternen Lehrplänen verglichen werden und leisten damit einen Beitrag zur individuellen Förderung der Schüler(innen) und zur weiteren Unterrichtsentwicklung.
Einen übersichtlichen Flyer mit allen wesentlichen Informationen zu den zentralen Vergleichsarbeiten finden Sie hier.
Weitere ausführliche Informationen zu den Vergleichsarbeiten finden Sie hier.
Alle Informationen zur ZP10 finden Sie hier.
- Die Erfassung von Abwesenheiten aller Schülerinnen und Schüler erfolgt ab sofort über WebUntis.
- Wenn Sie Ihr Kind krankmelden oder beurlauben möchten, gehen Sie bitte vor, wie in der Anleitung beschrieben. Eine detaillierte Erklärung finden Sie darüber hinaus hier. Alle nötigen Dokumente können Sie im Download-Bereich herunterladen.
- Minderjährige Schüler(innen) müssen von ihren Eltern entschuldigt werden.
- Zu den meldepflichtigen Krankheiten zählen u.a. Masern, Mumps, Keuchhusten, Windpocken, Scharlach und Kopflausbefall.
- Fehlt ein(e) Schüler(in) am Tag vor oder nach den Ferien, so kann das Fehlen grundsätzlich nur über ein ärztliches Attest entschuldigt werden.
Grundsätzliche Informationen zu einem längeren Auslandsaufenthalt mit Schulbesuch
Das Willibrord Gymnasium unterstützt Schülerinnen und Schüler, die eine längere Zeit im Ausland verbringen möchten, um neue Sprachkenntnisse zu erwerben, ein fremdes Land kennenzulernen und eine Schule zu besuchen.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, gilt es allerdings Einiges zu beachten.
I) Was muss vor dem Auslandsaufenthalt organisiert werden?
– In einem Gespräch mit dem Klassenlehrer/ Jahrgangsstufenleiter klären, ob die bisherigen Leistungen eine längere Zeit der Abwesenheit zulassen.
– Einen Termin mit der Koordinatorin der Auslandsaufenthalte, Frau Haumer, vereinbaren, um im gemeinsamen Gespräch genau abzuwägen, welches (Halb-)Jahr für die Zeit des Auslandsaufenthalts sinnvoll erscheint. (s. auch Merkblatt zum Auslandsaufenthalt bzw. zum Erwerb des Latinums > Link s.u.)
– Die Eltern und die/der betroffene Schüler(in) vereinbaren spätestens ein halbes Jahr vor dem Auslandsaufenthalt ein Gespräch mit der Schulleitung, bei dem die längerfristige Abwesenheit formlos beantragt und der Charakter des Auslandsaufenthaltes kurz erläutert wird.
– Die Schulleitung entscheidet über die Genehmigung des Auslandsaufenthalts.
II) Was ist für die Zeit der Abwesenheit zu bedenken?
– Die/Der abwesende Schüler(in) sucht sich in jedem (theoretisch) belegten Kurs eine(n) vertrauensvollen Mitschüler(in), der ihm im Anschluss an den Auslandsaufenthalt das behandelte Unterrichtsmaterial zur Verfügung stellt.
– Die Bücher einiger wichtiger gewählter Kurse (z.B. mögliche Abiturfächer) werden entliehen (Ansprechpartnerin Frau Moll), um ggf. bereits während des Auslandsaufenthalts einzelne Dinge aufzuarbeiten.
– In der Regel führt die Oberstufenkoordination kurz nach den Osterferien Informationsveranstaltungen zum kommenden Schuljahr, den Wahlmöglichkeiten und Belegungsverpflichtungen durch. Die Eltern der/des abwesenden Schülerin/Schülers sind hierzu herzlich eingeladen.
III) Was geschieht nach der Rückkehr?
– Die/Der Schüler(in) meldet sich umgehend am Willibrord Gymnasium, da sie/er direkt wieder am laufenden Unterricht teilnehmen muss.
– Es wird Kontakt mit den Jahrgangsstufenleitern aufgenommen.
– Die/Der Schüler(in) bereitet die versäumten Unterrichtsinhalte eigenverantwortlich nach.
– Sollte die/der Schüler(in) vor Ende des Schuljahres zurückkehren, ist es ratsam mit den Fachlehrern zu besprechen, ob noch Klausuren zu Übungszwecken mitgeschrieben werden können.
– Die/Der Schüler(in) verfasst einen Bericht über seinen Auslandsaufenthalt für die Homepage der Schule und steht anderen Schülern mit Interesse für ein Auslandsjahr als Ansprechpartner zur Verfügung.
IV) Welche Möglichkeiten der finanziellen Förderung gibt es?
– Auslands-BAföG
– Stiftungen/ Bildungsträger
– AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.: 30% der Teilnehmer erhalten ein Stipendium; die konkreten Programme und Fördersummen sind der Homepage zu entnehmen (afs.de)
V) Weitere wichtige Links:
Merkblatt zum Auslandsaufenthalt
Merkblatt zum Erwerb des Latinums
Alle Informationen zum herkunftssprachlichen Unterricht finden Sie hier.
Informationen zur Berufsorientierung in der Mittelstufe finden Sie hier.
Über uns
Städtisches Willibrord-Gymnasium
Sekundarstufen I und II
Hansastraße 3
46446 Emmerich am Rhein
Tel.: 02822 - 754900
Fax: 02822 - 754999
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