Mittelstufe
Allgemeines zur Mittelstufe
Im Rahmen von G8 umfasst die Mittelstufe die Jahrgänge 7 bis 9.
Seit dem Schuljahr 2019/2020 erfolgt am Willibrord-Gymnasium die Umstellung auf G9 (Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang). Die Mittelstufe wird nach der Umstellung im Schuljahr 2023/2024 demnach die Jahrgänge 7 bis 10 umfassen.
Das Ziel der Mittelstufe ist es, jedem Schüler nach erfolgreichem Durchlaufen der Erprobungsstufe (Stufen 5 und 6) eine weiterhin gelingende Schullaufbahn zu ermöglichen, die ihn einerseits die gesetzten Lernziele erreichen lässt und die andererseits den persönlichen Lern- und Entwicklungsbedürfnissen des einzelnen Schülers, der sich altersbedingt in einer Phase einschneidender Veränderungen befindet, Rechnung trägt.
Die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Mittelstufe knüpft an die Erfahrungen und Ergebnisse der Erprobungsstufe an und will im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben des Schulministeriums NRW und dem Schulprogramm des Willibrord-Gymnasiums die Schüler zu einer mündigen Gestaltung des Lebens in einer demokratisch verfassten Gesellschaft befähigen. Identitätsentwicklung, die Erziehung zur Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit, zu einem selbstbewussten, engagierten, eigenverantwortlichen Handeln sind Schwerpunkte der Mittelstufenarbeit am Willibrord-Gymnasium.
Der Unterricht in der Mittelstufe ist darauf ausgerichtet, dem Schüler sowohl die methodischen und inhaltlichen Grundlagen zu vermitteln als auch in ihm die sozialen Kompetenzen auszubilden, die ihm ein erfolgreiches Arbeiten in der Oberstufe ermöglichen und ihm eine solide Grundlage für eine Hochschul- und/oder Berufsausbildung bieten.
Die Schullaufbahn der Schüler wird von der Mittelstufenkoordinatorin begleitet. Sie berät Schüler, Eltern, Fachlehrer und Klassenlehrerteams.
Wahlpflichtunterricht
Die Schüler haben in den Jahrgangsstufen 8/9 (G8) bzw. in den Jahrgangsstufen 9/10 (G9) die Möglichkeit, ein bestimmtes Unterrichtsfach (Wahlpflichtunterricht) nach eigener Wahl zu bestimmen. Im Unterschied zum Pflichtunterricht, in dem alle Schüler eine breite Fächererfahrung sammeln und gleichwertige Voraussetzungen für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe geschaffen werden, soll der Wahlpflichtunterricht den Schüler eine Schwerpunktsetzung ermöglichen, die ihren Interessen und Neigungen entspricht und die ggf. ihre Fächerwahl in der Oberstufe erleichtert. Dieses kann durch das Erlernen einer dritten Fremdsprache geschehen, durch Belegung eines Kurses im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen, gesellschaftswissenschaftlichen Bereich oder eines bilingualen Sachfachkurses. Weitere Informationen finden Sie hier in der Handreichung zum Wahlpflichtunterricht des aktuellen Schuljahres.
Eine Übersicht zu den Klassenarbeiten finden Sie hier:
Ausführliche Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier.
Elterninformation zu den zentralen Lernstandserhebungen Jahrgang 8 – 2020/21
Verschiebung von VERA 8
Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021 vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden an den Beginn des Schuljahrs 2021/2022 verschoben und dann in den Klassen 9 durchgeführt werden. Der neue Testzeitraum liegt jetzt zwischen dem 01. und 30. September 2021.
Versetzungsbestimmungen 7-9
Die Versetzung von Schülern, die das Gymnasium besuchen, wird durch den § 27 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO–S I) geregelt. Sehen Sie hier eine Übersicht zu den Versetzungsregelungen am Gymnasium. Ab Klasse 7 kann ein nicht versetzter Schüler eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden (siehe §23 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO–S I).
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Notengebung, Zeugnissen, Versetzung und zur Nachprüfung stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Berechtigung und Schulabschluss am Ende der Sekundarstufe I des G8 – Gymnasiums
Ein Schüler des Gymnasiums erwirbt am Ende der Klasse 9 mit der Versetzung die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und setzt dort die Schullaufbahn in der Einführungsphase EF fort (siehe APO-SI, § 43 Abs. 3).
Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe schließt die Berechtigung zum Besuch der Gesamtschule bzw. der Bildungsgänge des Berufskollegs ein, die zur allgemeinen Hochschulreife führen.
Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe beinhaltet, dass der Schüler einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss nach Klasse 9 erreicht hat.
Im Falle der Nichtversetzung am Ende der Klasse 9 erwirbt der Schüler einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss nach Klasse 9, wenn er die Versetzungsanforderungen der Hauptschule gemäß APO-SI, §40 Abs. 4 , § 22 Abs. 1, § 25 Abs. 1 und 2 erfüllt.
Achtung: Da die Versetzung am Ende der Klasse 9 mit dem Erwerb einer Berechtigung oder eines Abschlusses verbunden ist, werden bei der Entscheidung über die Versetzung am Ende der Klasse 9 und die Vergabe der Berechtigung oder des Abschlusses auch Minderleistungen berücksichtigt, die nicht abgemahnt worden sind (siehe APO-SI, § 7 Abs. 4).
Weitere Informationen zu Berechtigungen, Abschlüssen und Anschlüssen am G8-Gymnasium findet man hier.
Für eventuelle Rückfragen bzw. eine Beratung zur Schullaufbahn kann jederzeit über das Sekretariat ein Termin bei der Mittelstufenkoordinatorin vereinbart werden.
Entschuldigungsverfahren
1. Generelles Verhalten
· Minderjährige Schüler müssen von ihren Eltern entschuldigt werden.
· Im Falle plötzlicher Erkrankung ist zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr im Sekretariat (02822/754900) anzurufen, ein Fax (02822/754999) oder eine Email an gywillibrord@stadt-emmerich.de (Betreffzeile: Krankmeldung – Schülername) zu schreiben.
· Bei Rückkehr des Schülers in den Unterricht innerhalb von drei Tagen ist eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Zeitraumes und des Grundes des Fehlens beim Klassenlehrerteam abzugeben. Sollte die Erkrankung länger andauern, ist eine schriftliche Entschuldigung oder gegebenenfalls ein Attest per Post an die Schule zu senden.
· Zu den meldepflichtigen Krankheiten zählen u.a. Masern, Mumps, Keuchhusten, Windpocken, Scharlach und Kopflausbefall.
2. Verhalten vor und nach Ferien
Fehlt ein Schüler am Tag vor oder nach den Ferien, so kann sein Fehlen grundsätzlich nur über ein ärztliches Attest entschuldigt werden.
3. Abmeldung während des laufenden Unterrichts
· Verlässt ein Schüler aus krankheitsbedingten Gründen den laufenden Unterricht, so muss er sich beim unterrichtenden Lehrer abmelden und zum Sekretariat gehen.
· Bei minderjährigen Schülern sind die Eltern über das Sekretariat zu informieren, bevor der Schüler von diesen abgeholt wird und die Schule verlassen darf.
Beurlaubungen – Attestpflicht
Es gelten für das Beurlaubungsverfahren und der Attestpflicht folgende Regelungen:
– Ist für die Erziehungsberechtigten eines Schülers erkennbar, dass in absehbarer Zeit die Schule für einen bestimmten Zeitraum nicht besucht werden kann, ist rechtzeitig über das Klassenlehrerteam ein Antrag auf Befreiung vom Unterricht zu stellen.
– Für Arztbesuche muss kein Beurlaubungsantrag gestellt werden. Der Schüler informiert das Klassenlehrerteam. Die Fehlstunden werden durch die Eltern schriftlich entschuldigt.
– Anträge auf Beurlaubung sind mit Hilfe des Beurlaubungsformulars über das Klassenlehrerteam an die Mittelstufenkoordinatorin zu richten. Die Formulare für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 sind beim Klassenlehrerteam, im Sekretariat sowie hier erhältlich.
– An den Tagen unmittelbar vor und nach den Ferien (Sommer-, Herbst-, Weihnachts-, Oster- oder Pfingstferien) besteht im Falle des Fernbleibens vom Unterricht für alle Schüler Attestpflicht.
Grundsätzliche Informationen zu einem längeren Auslandsaufenthalt mit Schulbesuch
Das Willibrord Gymnasium unterstützt Schüler, die eine längere Zeit im Ausland verbringen möchten, um neue Sprachkenntnisse zu erwerben, ein fremdes Land kennenzulernen und eine Schule zu besuchen.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, gilt es allerdings Einiges zu beachten.
I) Was muss vor dem Auslandsaufenthalt organisiert werden?
– In einem Gespräch mit dem Klassenlehrer/ Jahrgangsstufenleiter klären, ob die bisherigen Leistungen eine längere Zeit der Abwesenheit zulassen.
– Einen Termin mit der Koordinatorin der Auslandsaufenthalte, Frau Haumer, vereinbaren, um im ge-meinsamen Gespräch genau abzuwägen, welches (Halb-)Jahr für die Zeit des Auslandsaufenthalts sinn-voll erscheint. (s. auch Merkblatt zum Auslandsaufenthalt bzw. zum Erwerb des Latinums > Link s.u.)
– Die Eltern und der betroffene Schüler vereinbaren spätestens ein halbes Jahr vor dem Auslandsauf-enthalt ein Gespräch mit der Schulleitung, bei dem die längerfristige Abwesenheit formlos beantragt und der Charakter des Auslandsaufenthaltes kurz erläutert wird.
– Die Schulleitung entscheidet über die Genehmigung des Auslandsaufenthalts.
II) Was ist für die Zeit der Abwesenheit zu bedenken?
– Der abwesende Schüler sucht sich in jedem (theoretisch) belegten Kurs einen vertrauensvollen Mit-schüler, der ihm im Anschluss an den Auslandsaufenthalt das behandelte Unterrichtsmaterial zur Ver-fügung stellt.
– Die Bücher einiger wichtiger gewählter Kurse (z.B. mögliche Abiturfächer) werden entliehen (An-sprechpartnerin Frau Moll), um ggf. bereits während des Auslandsaufenthalts einzelne Dinge aufzuar-beiten.
– In der Regel führt die Oberstufenkoordination kurz nach den Osterferien Informationsveranstaltun-gen zum kommenden Schuljahr, den Wahlmöglichkeiten und Belegungsverpflichtungen durch. Die El-tern des abwesenden Schülers sind hierzu herzlich eingeladen.
III) Was geschieht nach der Rückkehr?
– Der Schüler meldet sich umgehend am Willibrord Gymnasium, da er direkt wieder am laufenden Unterricht teilnehmen muss.
– Es wird Kontakt mit den Jahrgangsstufenleitern aufgenommen.
– Der Schüler bereitet die versäumten Unterrichtsinhalte eigenverantwortlich nach.
– Sollte der Schüler vor Ende des Schuljahres zurückkehren, ist es ratsam mit den Fachlehrern zu besprechen, ob noch Klausuren zu Übungszwecken mitgeschrieben werden können.
– Der Schüler verfasst einen Bericht über seinen Auslandsaufenthalt für die Homepage der Schule und steht anderen Schülern mit Interesse für ein Auslandsjahr als Ansprechpartner zur Verfügung.
IV) Welche Möglichkeiten der finanziellen Förderung gibt es?
– Auslands-BAföG
– Stiftungen/ Bildungsträger
– AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.: 30% der Teilnehmer erhalten ein Stipendium; die konkreten Programme und Fördersummen sind der Homepage zu entnehmen (afs.de)
V) Weitere wichtige Links:
Merkblatt zum Auslandsaufenthalt: https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Merkblatt-zum-Auslandsauf-enthalt.pdf
Merkblatt zum Erwerb des Latinums: https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Merkblatt-zum-Erwerb-des-Latinums.pdf
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