Psychosoziale Beratung
„Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer.“
(§4 Abs. 1 und §8 Abs. 1 ADO – BASS 21 – 02 Nr. 4)
Die Beratung an unserer Schule ist umfassend angelegt. Hier leben und arbeiten tagtäglich Hunderte von Menschen miteinander. Dabei soll niemand bei entstehenden oder bereits vorhandenen Problemen alleine bleiben. Rat und Hilfe sollen jederzeit und individuell eingeholt werden können. So gibt es bei uns ein Beratungsnetzwerk, bestehend aus Klassen-, Fach-, SV- und Beratungslehrern, einem Team aus zwei Schulsozialarbeitern:innen und einer Schulseelsorgerin sowie einer Sonderpädagogin.
Klassenlehrer
Erste Ansprechpartner bei auftretenden Fragen oder auch Problemen sind die Klassenlehrer. Eltern und Schüler können sich vertrauensvoll an diese wenden und jederzeit auch längere Gesprächstermine vereinbaren.
Fachlehrer
Selbstverständlich können auch die Fachlehrer jederzeit angesprochen werden. Auch sie werden gerne über Fachfragen hinausgehende Hilfe anbieten oder diese vermitteln.
Sonderpädagogen
Mit einem Sonderpädagogen steht dem Willibrord-Gymnasium eine interne Beratungskraft zur Verfügung, die eine neutrale Beratungsposition einnimmt und nicht in der Notengebung verankert ist. Durch die Gestaltung ihrer Arbeit ist die Beratung ein Schwerpunkt. Alle Gespräche werden selbstverständlich vertraulich geführt. Dabei sind alle Situationen ein Beratungsanlass, die einen Schüler bzw. die Eltern belasten.
SV- und Vertrauens-Lehrer
Zu Beginn eines Schuljahres wählen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schülerrates zwei SV-Verbindungslehrer. Diese sind kundige Ansprechpartner bei Problemen, die Schüler mit Klassen- oder Fachlehrern haben. Unsere SV-Lehrer arbeiten eng mit den Beratungslehrern zusammen. So verweisen sie beispielsweise in schwerwiegenden Fällen, die möglicherweise auch eine externe Beratung benötigen, auf die Beratungslehrer.
Beratungslehrer
Die Beratung durch die Beratungslehrer versteht sich als Beratung von Schülern, Erziehungsberechtigten und Kollegen über präventive und fördernde Maßnahmen beispielsweise im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen, psycho-sozialen Schwierigkeiten sowie bei vielfältigen gesundheitlichen und suchtbedingten Problemen. Hierzu gehört die Beratung von schulmüden Schülern genauso wie die Beratung bei Mobbing-Fällen und die Entwicklung von Anti-Mobbing-Strategien. Die Beratung bezieht sich nicht nur auf Problemstellungen auf schulischer Ebene, auch der private Bereich (z.B. Konflikte im Elternhaus) kann angesprochen werden. Die Beratungen sind immer individuell und unterliegen der Schweigepflicht – auch gegenüber dem restlichen Kollegium, der Schulleitung und den Eltern. Im Bereich Drogenberatung, Beratung bei sexuellem oder seelischem Missbrauch, Sektenzugehörigkeit, Essstörungen, spezifischen psychiatrisch relevanten Problemen etc. führen die Beratungslehrer Erstberatung durch und vermitteln bei Bedarf weiterführende Kontakte, zu denen sie die Schüler auf Wunsch auch begleiten. Die Schüler entscheiden hierbei selbstständig, mit welchem Lehrer sie ein Erstgespräch führen möchten.
Die Beratungslehrer stehen für Beratungsgespräche nach terminlicher Vereinbarung zur Verfügung.