Konzept „Inklusion“
Um der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden, ist die grundlegendste Voraussetzung für Inklusion, dass sich unsere Schule als ein Haus des Lernens und Lebens versteht, in dem jeder einzelne Schüler und jede einzelne Schülerin mit seinen / ihren speziellen Kompetenzen akzeptiert, wertgeschätzt und individuell gefördert wird. Inklusion kann nur auf der Basis eines gelebten Klimas der Offenheit aller am Schulleben Beteiligter gelingen.
Der Status Quo der Umsetzung eines inklusiven Anspruches lässt sich wie folgt skizzieren:
– Antrag auf Eröffnung eines AOSF-Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die Schule nach vorheriger Information der Eltern sowie durch die Eltern selbst (9.Schulrechtsänderungsgesetz).
– „Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch eine [von der Schulaufsichtsbehörde beauftragte] sonderpädagogische Lehrkraft, die in Zusammenarbeit mit einer Lehrkraft der allgemeinen Schule Art und Umfang der notwendigen Förderung unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Schülerin oder des Schülers feststellt und in einem Gutachten darstellt. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet über den sonderpädagogischen Förderbedarf, den Förderschwerpunkt [und] den Förderort.“
– Individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (inklusive NT) bedarf einer funktionierenden Informationspolitik. Zu diesem Zweck erstellt das Sekretariat eine Liste über die entsprechenden Schüler, in denen „Krankheitsbild“ und „Handlungsschritte“ aufgelistet werden. Darüber hinaus gewinnt die Schülerakte durch die angefügten Synopsen an neuer Bedeutung.
– Die Schule bemüht sich um die materielle sowie räumliche Ausstattung der sonderpädagogischen Lehrkräfte, die im GU an unserer Schule tätig sind. Die Kollegen verfügen über einen Zugang zum Kopierer, eine Bücherkarte für Schulbücher und ein eigenes Fach. Unsere Schule verfügt über spezielle Beratungsräume, in denen die Förderschulpädagoginnen sowohl Beratungstermine mit Schülern, Lehrern und Eltern wahrnehmen als auch diese während des regulären Unterrichts mit einem ausgewählten Schülerkreis aufsuchen können, um dort Gemeinsamen Unterricht zu praktizieren.
– Durchführung von Klassenteamsitzungen für GU-Klassen, im Rahmen derer die sonderpädagogischen Lehrkräfte die individuellen Förderpläne den unterrichtenden Regelschullehrern vorstellen und Rückfragen zur Umsetzung beantworten. Diese halbjährlich wiederkehrenden Sitzungen dienen darüber hinaus der Evaluation der Förderpläne. Inklusion kann nur effektiv funktionieren, wenn ein Team gemeinsam ein Ziel verfolgt.
– Die Zusammenarbeit der Regel- und Förderschulpädagogen soll keinem strikten Leitfaden folgen, sondern obliegt den betreffenden Lehrkräften selbst, wobei Überschaubarkeit, Offenheit, Verlässlichkeit und Kooperation als die entscheidenden Determinanten gelten. Die Zusammenarbeit zeichnet sich durch das Besprechen sowie quartalsweise Verändern und Evaluieren der Förderpläne aus. Die Regel- und Förderschulpädagogen entscheiden im Rahmen von Teamsitzungen, welche Organisationsform für den Unterricht gewählt wird (Teamteaching im Klassenverbund oder mit zwei getrennten Lerngruppen, one teach – one observe, remedial teaching, one teach- one drift, etc.). Auch hierbei liegt der Erfolgsgarant darin, dass sich alle Beteiligten einschließlich der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung (alle Kinder können die Hilfsangebote der Förderschulpädagoginnen wahrnehmen) in der gewählten Lernatmosphäre wohlfühlen und dass nach einem vereinbarten Zeitraum die Organisationsform evaluiert wird. Des Weiteren muss eine Besprechung der Unterrichtsinhalte sowie -ziele erfolgen. Dabei liegt der Fokus darauf, dass die Regelpädagogen den Förderschulpädagoginnen die curricularen Ziele erklären und Unterrichtsmethoden absprechen. Diese Besprechungen müssen vor jeder Unterrichtsstunde erfolgen, da sich die beiden Pädagogen hinsichtlich der Zielerreichung aufeinander verlassen müssen. Darüber hinaus bedürfen derartige Teamarbeiten einer enormen Vertrauensbasis.
– Wöchentliche Beratungsstunden durch eine Kollegin vom Kompetenz- und Förderzentrum Grunewald. Kolleginnen und Kollegen können diese Sprechstunde nutzen, um im Rahmen einer kollegialen Fallberatung Probleme und Sorgen betreffend Schüler mit Behinderung zu besprechen oder auch um Gestaltungsmöglichkeiten für den Unterricht zu erarbeiten. Ergänzt um die Möglichkeit einer Unterrichtshospitation, profitieren die Kolleginnen und Kollegen von dem Beratungs- und Austauschmöglichkeiten und können ihre Kompetenzen erweitern.
– Die Möglichkeit der Unterrichtshospitation im Förderzentrum Grunewald, um die sonderpädagogische Arbeit besser kennen, verstehen und akzeptieren zu lernen.
– Erfolgreiche Elternarbeit und Elternmitarbeit ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Inklusion. An unserer Schule werden die Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder einem Nachteilsausgleich halbjährlich zu einem „Runden Tisch“ eingeladen. Die Eltern können ihre Erfahrungen, Bedürfnisse und Sorgen gegenüber den Koordinatoren einbringen. Die Informationen ermöglichen es, den Ansprüchen von Kindern mit sonderpädogogischem Förderbedarf besser gerecht werden zu können.
– Auch außerhalb des Unterrichts zeigt sich der inklusive Anspruch unserer Schule. Derzeit existiert Ergänzungsunterricht Sport für die Klassen 5/6 zur Förderung der Motorik, Konzentrationstraining, Rechenschwächediagnostik (erstes Halbjahr der Klasse 5) einschließlich Förderung rechschwacher Schüler, Rechtschreibdiagnostik (erstes Halbjahr der Klasse 5) mit anschließendem Rechtschreibtraining. Ergänzt wird dieses Angebot durch eine indivdiuelle Lernberatung durch das Beratungslehrerteam.
– Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern: Kompetenzzentrum Grunewald, Schulpsychologen, Kinderärzten, speziellen Kliniken für die Diagnostik, Psychologen, Therapheuten und der Bezirksregierung (Rechtsberatung).
– Vortragsreihe am Willibrord-Gymnasium, die sich an interessierte Eltern, Schüler sowie Bürger der Stadt Emmerich richtete, zu den Themen „Förderung von Menschen mit Autismus“, „schulrelevante Kindeserkrankungen“, „Ängste bei Kindern und Jugendlichen“ und „Hochbegabung“. Durch diese Vortragsreihe wird den Eltern und Bürgern das Angebot unterbreitet, das Willibrord-Gymnasium als einen inklusiven Lebensraum wahrzunehmen, in dem Kinder mit Hochbegabung gleichwertig zu Kindern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf oder einem NT betrachtet, gefordert und gefördert werden.
– Belobigung der Schule („mutmachendes Beispiel“) im Rahmen der Bewerbung um den „Jakob-Muth-Preis“ für inklusive Schulen.