Hier finden Sie alles zum Thema Entschuldigungen und Beurlaubungen:
Kurzanleitung: Was muss ich tun, wenn mein Kind krank ist oder beurlaubt werden muss?
Ergänzender Hinweis: Ist ein Schüler*in an einer Infektionskrankheit erkrankt, sind die Erziehungsberechtigen gemäß § 34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, dies der Schule unverzüglich zu melden. Dazu gehören Erkrankungen wie zum Beispiel: Mumps, Masern, Röteln, Scharlach, Läuse etc.!