Die Landespolizei NRW zu Besuch im Unterricht in der 7c – Das Grundgesetz live erleben

Der Artikel 30 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lautet: „Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.“ Dieser Artikel ist die Grundlage dafür, dass alle Bundesländer eine eigene Polizei haben – auch unser Bundesland NRW. Warum jedes Land eine eigene Polizei ausbildet und beschäftigt und wie der Alltag einer Polizistin im Kreis Kleve abläuft war Thema einer Diskussion mit einem großartigen Gast im Politikunterricht der Klasse 7c. „Altschülerin“ und Polizeikommissarin Justine Nokta war zu Gast und stellte sich den Fragen der Klasse. „Warum wollten Sie Polizistin werden?“, „Dürfen Sie Ihre Dienstwaffe mit nach Hause nehmen?“, „Welches war Ihr schwierigster Fall?“. Fragen gab es genug – und spannende Antworten rund um den grundgesetzlichen Auftrag und die Befugnisse einer Polizistin im Dienst. Das Willibrord-Gymnasium und die Klasse 7c sagen Dankeschön für die kurzweilige Doppelstunde!

Du hast Interesse am Polizeiberuf oder an einem Praktikum bei der Landespolizei? Das StuBo-Team unserer Schule oder die Personalwerbung der Polizei im Kreis Kleve helfen Dir gern weiter: https://kleve.polizei.nrw/personalwerbung-1.

(Text: Klasse 7c, Dr. Meetz / Foto: Dr. Meetz)